AGBs
Coaching/Begleitung im psychischen Bereich dient der Optimierung von Lebensqualität und Persönlichkeitsentwicklung. Es wendet sich ausschließlich an „gesunde“ Menschen, beruht auf Kooperation sowie gegenseitigem Vertrauen und wird vom Klienten selbst finanziert.
Allgemeines
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coachin/Psychologischen Begleiterin Sabine Kroll (im folgenden psychologische Begleiterin genannt) und dem/der Auftraggeber/in (im folgenden Klient genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot von der psychologische Begleiterin annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung und Unterstützung wendet.
3. Die psychologische Begleiterin ist berechtigt eine Beratung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Beide Vertragspartner können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Dienstleistungen erhalten.
§2 Inhalt des Beratungsvertrages
1. Die psychologische Begleiterin erbringt ihren Dienst gegenüber dem Klienten, indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und/oder Unterstützung des Klienten in die Beratung einbringt bzw. anwendet.
2. Der Coaching-Verlauf wird mit dem Klienten nach der Beurteilung der Ist-Situation und des gewünschten Zielzustandes gemeinsam besprochen und verabschiedet. Das Angebot ist individuell. Der Klient wählt aus, was er umsetzen will. Die psychologische Begleiterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine andere Entscheidung trifft.
3. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
4. Die psychologische Begleiterin erbringt ihre Leistungen überregional. Für eine telefonische Beratung, eine Online- Beratung per Skype sind 60 Minuten festgelegt. Abweichungen hiervon sind im Vorfeld zu vereinbaren.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen
1. Coaching und Beratung sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Untersuchung, Behandlung oder Therapie durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes oder Therapeuten zu begeben.
2. Der Klient trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Mit der Einwilligung der Zusammenarbeit mit der psychologische Begleiterin bestätigt der Klient seine Belastbarkeit, seine Fähigkeit zur Selbstreflexion und seine Handlungsfähigkeit.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Klienten
1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2. Coaching ist ein aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, in dem die psychologische Begleiterin bei Veränderungen und Entscheidungen begleitend und unterstützend zur Seite steht. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Er sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation bewusst auseinanderzusetzen und sein Coaching-Ziel aktiv erreichen zu wollen. Um optimale Bedingungen für die Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie alle wichtigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen und idealerweise vollständig offenbart sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung. Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der vereinbarten und erarbeiteten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich.
3. Empfiehlt die psychologische Begleiterin dem Klienten eine notwendige ärztliche Untersuchung, kann eine Ablehnung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein.
4. Die psychologische Begleiterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin – und schriftlich per Email erfolgen.
§ 5 Vertraulichkeit
1. Die persönlichen Daten des Klienten werden streng vertraulich behandelt und dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Klienten an Dritte weitergegeben werden.
2. Absatz 1. ist nicht anwendbar, wenn die psychologische Begleiterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an sorgeberechtigte Personen, nicht aber für Auskünfte an Familienangehörige, Freunde und Bekannte.
3. Absatz 1. ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Unterstützung persönliche Angriffe gegen die psychologische Begleiterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung entsprechender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4. Die psychologische Begleiterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu.
§ 6 Honorierung der psychologischen Begleiterin
1. Die psychologische Begleiterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Der Klient ist darüber informiert, dass die psychologische Begleiterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten selber zu bezahlen.
2. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind die Honorare in Vorkasse zu bezahlen. Diese werden individuell zwischen der psychologischen Begleiterin und dem Klienten im Vorgespräch vereinbart. Nach Zahlungseingang erhält der Klient eine Mitteilung, dass die vorbesprochenen Termine, wie vereinbart beginnen können.
3. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das Vorgespräch. Der Klient verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen sowie Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
4. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient bis 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der psychologischen Begleiterin verlangt werden.
5. Die psychologische Begleiterin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Der Klient wird in diesem Fall schnellstmöglich verständigt und ein Ersatztermin angeboten.
6. Termine, die von Seiten der psychologischen Begleiterin abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die psychologische Begleiterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Die Erreichbarkeit des Klienten ist hier vorausgesetzt.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ des Behandlungsvertrages/ Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.